Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 15.05.2013 – T-198/12 R
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission. Vorläufiger Rechtsschutz – Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in Spielzeug – Weigerung der Kommission, die von den deutschen Behörden zur Beibehaltung mitgeteilten nationalen Bestimmungen mit Grenzwerten für diese Stoffe vollumfänglich zu billigen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – Zulässigkeit – Dringlichkeit – fumus boni iuris – Interessenabwägung.
- ECLI
- ECLI:EU:T:2013:245
Gründe
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