Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 22.05.2007 – T-198/05

Mebrom NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Außervertragliche Haftung - Einfuhr von Methylbromid in die Europäische Union - Verzögerte Einrichtung der Website zur Beantragung und Gewährung von Einfuhrlizenzen und -quoten - Art. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 - Schaden aufgrund entgangenen Gewinns - Tatsächliches Vorliegen des Schadens.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:147

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2007 – Mebrom/Kommission / (Rechtssache T-198/05)

„Außervertragliche Haftung – Einfuhr von Methylbromid in die Europäische Union – Verzögerte Einrichtung der Website zur Beantragung und Gewährung von Einfuhrlizenzen und ‑quoten – Art. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 – Schaden aufgrund entgangenen Gewinns – Tatsächliches Vorliegen des Schadens“

Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 50-52, 59, 68, 70, 72)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-198/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten