Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.03.2010 – T-190/07
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:97
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die KEK Diavlos trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010 – KEK Diavlos/Kommission / (Rechtssache T-190/07)
„Zuschuss im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers (Prince) – Vorhaben betreffend die Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich – Entscheidung, mit der die Rückzahlung des gezahlten Vorschusses angeordnet wird – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler“
Nichtigkeitsklage – Gründe – Fehlende oder unzureichende Begründung – Beurteilungsfehler (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 36-39, 48, 50-52, 66-67, 70, 74, 77)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-190/07 entschieden?“