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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 18.03.2010 – T-190/07

KEK Diavlos gegen Europäische Kommission. Zuschuss im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers (Prince) – Vorhaben betreffend die Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich – Entscheidung, mit der die Rückzahlung des gezahlten Vorschusses angeordnet wird – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler.
ECLI
ECLI:EU:T:2010:97

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die KEK Diavlos trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010 – KEK Diavlos/Kommission / (Rechtssache T-190/07)

„Zuschuss im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers (Prince) – Vorhaben betreffend die Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Schulbereich – Entscheidung, mit der die Rückzahlung des gezahlten Vorschusses angeordnet wird – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler“

Nichtigkeitsklage – Gründe – Fehlende oder unzureichende Begründung – Beurteilungsfehler (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 36-39, 48, 50-52, 66-67, 70, 74, 77)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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