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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.12.2010 – T-188/10

DTL Corporación, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Solaria - Ältere nationale Bildmarke SOLARTIA - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:524

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DTL Corporación, SL trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2010 – DTL/HABM – Gestión de Recursos y Soluciones Empresariales (Solaria) / (Rechtssache T-188/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Solaria – Ältere nationale Bildmarke SOLARTIA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25-26, 45, 52)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

DTL Corporación, SL

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke mit dem Wortbestandteil Solaria für Dienstleistungen der Klassen 37, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 5153325

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Gestiόn de Recursos y Soluciones Empresariales, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Bildmarke Nr. 2689747 mit dem Wortbestandteil SOLARTIA für Dienstleistungen der Klassen 37 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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