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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.05.2011 – T-187/10

Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G - Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke G - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:202

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Maurice Emram trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011 – Emram/HABM – Guccio Gucci (G) / (Rechtssache T-187/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G – Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke G – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Markenfähige Zeichen – Zeichen, die aus einem Buchstaben oder einer Buchstabenkombination bestehen – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 4, 7 und 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 49)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 55, 74, 78)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Maurice Emram

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke G für Waren der Klassen 9, 18 und 25 – Anmeldung Nr. 2421402

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Guccio Gucci SpA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht

Gemeinschaftsbildmarken und nationale Bildmarken G für Waren der Klassen 9, 18 und 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Markenanmeldung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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