Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 27.03.2009 – T-184/08
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:87
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Rui Manuel Alves dos Santos trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. März 2009 – Alves dos Santos/Kommission / (Rechtssache T-184/08)
„Europäischer Sozialfonds – Bildungsmaßnahmen – Kürzung des ursprünglich gewährten finanziellen Zuschusses – Klageschrift – Formerfordernisse – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, die der Klageschrift nicht beigefügt sind – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 18-27)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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