Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.03.2007 – T-183/04

Tokai Europe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Nicht individuell betroffene Person - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:90

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. März 2007 – Tokai Europe/Kommission / (Rechtssache T-183/04)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – Nicht individuell betroffene Person – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 48-49, 51, 60)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-183/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten