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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.04.2011 – T-179/10

Zitro IP Sàrl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BINGO SHOWALL - Ältere Gemeinschaftsbildmarke SHOW BALL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:177

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Zitro IP Sàrl trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. April 2011 – Zitro IP/HABM – Show Ball Informática (BINGO SHOWALL) / (Rechtssache T-179/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BINGO SHOWALL – Ältere Gemeinschaftsbildmarke SHOW BALL – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19-21, 44)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Zitro IP Sàrl

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke BINGO SHOWALL für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 28 und 41 – Anmeldung Nr. 6059919

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Show Ball Informática Ltda

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke Nr. 5092275 mit dem Wortbestandteil SHOW BALL für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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