Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 24.09.2008 – T-179/07
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:401
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Anvil Knitwear, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. September 2008 – Anvil Knitwear/HABM – Aprile e Aprile (Aprile) / (Rechtssache T-179/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Aprile – Ältere nationale Wortmarke ANVIL – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 73 und Art. 74 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 55, 57-63)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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