Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 12.07.2007 – T-177/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:229
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Das Ayuntamiento de Madrid und die Madrid Calle 30, SA tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Ayuntamiento de Madrid und Madrid Calle 30/Kommission / (Rechtssache T-177/06)
„Bereitstellung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit – Verordnung (EG) Nr. 3605/93 – Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) – Verordnung (EG) Nr. 2223/96 – Pressemitteilung von Eurostat – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnungen Nrn. 3605/93, 2223/96 und 2103/2005 des Rates) (vgl. Randnrn. 51-66, 71)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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