Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 22.09.2011 – T-174/10
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:519
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ara AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011 – ara/HABM – Allrounder (A mit zwei dreieckigen Motiven) / (Rechtssache T-174/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Bildmarke A mit zwei dreieckigen Motiven – Ältere nationale Wortmarke A – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22-24, 38)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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