Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.11.2010 – T-169/09
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:484
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 12. Februar 2009 (Sache R 657/2008‑1) wird aufgehoben, soweit darin die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben wurde, soweit diese den Widerspruch für „Waren aus [Leder und Lederimitationen] (soweit nicht in anderen Klassen enthalten); Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme, Geh- und Spazierstöcke“ der Klasse 18 und für alle Waren der Klasse 25 zurückgewiesen hatte.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Vidieffe Srl.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. November 2010 – Vidieffe/HABM – Ellis International Group (GOTHA) / (Rechtssache T-169/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GOTHA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke gotcha – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 35)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 58)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Vidieffe Srl
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke GOTHA für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 3665957
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Perry Ellis International Group Holdings, Ltd.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke gotcha (Nr. 2896199) für Waren der Klassen 3, 18 und 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs insgesamt
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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