Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 04.03.2009 – T-168/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:51
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. Februar 2007 in ihrer berichtigten Fassung (Sache R 1050/2005‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Professional Tennis Registry, Inc.
3. Die Registro Profesional de Tenis, SL trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 4. März 2009 – Professional Tennis Registry/HABM – Registro Profesional de Tenis (PTR PROFESSIONAL TENNIS REGISTRY) / (Rechtssache T-168/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke PTR PROFESSIONAL TENNIS REGISTRY – Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke RPT Registro Profesional de Tenis, S.L. und ältere nationale Bildmarke RPT European Registry of Professional Tennis – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 43)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Professional Tennis Registry, Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke PTR PROFESSIONAL TENNIS REGISTRY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 41 – Anmeldung Nr. 2826709
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Registro Profesional de Tenis, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarken RPT Registro Profesional de Tenis, S.L. und RPT European Registry of Professional Tennis für Dienstleistungen der Klasse 41
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Markenanmeldung für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 41
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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