Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.12.2011 – T-166/11
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:748
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Häfele/HABM (Infront) / (Rechtssache T-166/11)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Infront – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 22-23, 25-26, 34)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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