Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.09.2007 – T-164/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:274
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ColArt/Americas, Inc., trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. September 2007 – ColArt/Americas / HABM (BASICS) / (Rechtssache T-164/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BASICS – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibende Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 24-25)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marke ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 45-47, 53)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
ColArt/Americas, Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BASICS für Waren der Klasse 2 – Anmeldung Nr. 2433613
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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