Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.09.2009 – T-162/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:333
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. September 2009 – Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia/Rat und Kommission / (Rechtssache T-162/07)
„Außervertragliche Haftung – Zollunion – Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Meeresfischereierzeugnissen – Unmöglichkeit der Vorlage bestimmter Dokumente als Nachweis – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Haftung der Gemeinschaft bei Fehlen eines rechtswidrigen Handelns ihrer Einrichtungen“
1. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 45-47)
2. Außervertragliche Haftung – Art. 288 Abs. 2 EG – Geltungsbereich (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 74-77)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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