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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.05.2011 – T-161/10

Longevity Health Products, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E-PLEX - Ältere nationale Wortmarke EPILEX - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:244

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Longevity Health Products, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. Mai 2011 – Longevity Health Products/HABM – Tecnifar (E-PLEX) / (Rechtssache T-161/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E‑PLEX – Ältere nationale Wortmarke EPILEX – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39, 43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Longevity Health Products, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke E‑PLEX für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5 und 35 – Anmeldung Nr. 5126909

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Tecnifar – Industria Tecnica Farmaceutica, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Portugiesische eingetragene Wortmarke EPILEX für Waren der Klasse 5

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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