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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.10.2008 – T-158/06

Adobe Systems, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:460

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Adobe Systems Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. Oktober 2008 – Adobe/HABM (FLEX) / (Rechtssache T-158/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FLEX – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 45, 47-48, 56-57)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Adobe Systems Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FLEX für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 – Anmeldung Nr. 3795011

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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