Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.02.1997 – T-157/96 AJ

Paolo Salvatore Affatato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Prozeßkostenhilfe.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1997:17

Orientierungssatz

Gemäß Artikel 94 § 2 Absatz 2 der Verfahrensordnung des Gerichts unterliegt ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe nicht dem Anwaltszwang. Dies gilt nicht nur für den Fall, in dem der Antrag vor der Klage eingereicht wird, die der Antragsteller erheben will, sondern auch dann, wenn der Antrag gestellt wird, nachdem die Klage durch einen Anwalt erhoben worden ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-157/96 AJ entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten