Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 24.04.2024 – T-157/23
Kneipp GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Joyful by nature – Ältere Unionswortmarke JOY – Relatives Eintragungshindernis – Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Nachweis der Bekanntheit – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke.
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2024:267
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-157/23 entschieden?“