Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 11.12.2007 – T-156/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:372
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Regione Siciliana trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2007 – Regione Siciliana / Kommission / (Rechtssache T-156/06)
„Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kürzung der ursprünglich bewilligten finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft – Nichtigkeitsklage – Regionale oder lokale Einheit – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche und juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 41, 43-47, 51-54, 64, 67, 70)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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