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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.09.2021 – T-152/19

Brunswick Bowling Products LLC gegen Europäische Kommission. Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern – Richtlinie 2006/42/EG – Schutzklausel – Nationale Maßnahme zur Rücknahme vom Markt und zum Verbot des Inverkehrbringens einer Pinaufstellmaschine und des Zubehörs – Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen – Beschluss der Kommission, mit dem die Maßnahme für gerechtfertigt erklärt wird – Gleichbehandlung.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2021:539

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Brunswick Bowling Products LLC trägt die Kosten.

Randnummer 3

Das Königreich Schweden trägt seine eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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