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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.05.2012 – T-152/11

TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke MAD – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft beeinflusst wird – Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:263

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. Mai 2012 – TMS Trademark‑Schutzrechtsverwertungsgesellschaft/HABM – Comercial Jacinto Parera (MAD) / (Rechtssache T-152/11)

„Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke MAD – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft beeinflusst wird – Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Verfallsgründe – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Verwendung der Marke in einer Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnr. 77)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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