Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.12.2011 – T-152/10
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:715
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer die zur Klasse 3 gehörenden Waren „Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“ von ihrer Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Marken ausgenommen hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die El Corte Inglés, SA, das HABM und Herr Azzedine Alaïa tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Dezember 2011 – El Corte Inglés/HABM – Azzedine Alaïa (ALIA) / (Rechtssache T-152/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ALIA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke ALAÏA PARIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19-20, 59)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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