Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.09.2010 – T-152/08
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:357
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kido Industrial Ltd trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2010 – Kido/HABM – Amberes (SCORPIONEXO) / (Rechtssache T-152/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung des Wortzeichens SCORPIONEXO als Gemeinschaftsmarke – Ältere nationale Bildmarke ESCORPION – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
1. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Vom Anmelder ausdrücklich und rechtzeitig gestelltes Verlangen – Möglichkeit, das Verlangen erstmals beim Gericht zu stellen – Ausschluss (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 18-22)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39-40, 81-83)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 48)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Kido Industrial Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke „SCORPIONEXO“ für Waren der Klassen 9 und 28 – Anmeldung Nr. 3886249
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Amberes SA
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Spanische Bildmarken (Nrn. 339142, 499599, 499600 und 339140) und internationale Bildmarken (Nrn. 206436 und 206437), die aus dem Bild eines Skorpions und dem Wort „ESCORPION“ bestehen, für Waren der Klassen 6, 8, 12, 16, 20, 21 und 28 und für Waren der Klassen 22, 24 bis 26. Spanische Wortmarke „ESCORPION” (Nr. 555764) für Waren der Klasse 25. Gemeinschaftswortmarke „ESCORPION” (Nr. 778217) für Waren der Klassen 22, 24 bis 26
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Die Widerspruchsabteilung, die sich ausschließlich auf die ältere spanische Bildmarke Nr. 339142 stützte, gab dem Widerspruch für Waren der Klassen 9 und 28 statt und wies die Anmeldung für diese Waren vollständig zurück.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-152/08 entschieden?“