Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 20.07.2000 – T-149/00 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2000:197
Orientierungssatz
$$Die Frage der Zulässigkeit der Klage ist grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, damit der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgegriffen wird. Jedoch kann es, wenn die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrundeliegenden Klage geltend gemacht wird, erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist. (vgl. Randnr. 18)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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