Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 05.09.2006 – T-148/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:234
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 5. September 2006 – Comunidad autónoma de Madrid und Mintra/Kommission / (Rechtssache T-148/05)
„Lieferung von Daten in Bezug auf das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit – Verordnung (EG) Nr. 3605/93 – Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) – Verordnung (EG) Nr. 2223/96 – Schreiben des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen (Artikel 230 Absatz 1 EG; Verordnungen Nrn. 3605/93 und 2223/96 des Rates) (vgl. Randnrn. 37-63)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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