Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 26.11.2008 – T-147/06
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:528
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die En Route International Ltd trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. November 2008 – En Route International/HABM (FRESHHH) / (Rechtssache T-147/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FRESHHH – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 21, 28)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
En Route International Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke FRESHHH für Waren der Klassen 29, 30 et 32 – Anmeldung Nr. 3198165
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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