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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.05.2011 – T-144/10

Space Beach Club, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SpS space of sound - Ältere nationale Bildmarken und Gemeinschaftsbildmarken space ibiza, space DANCE BARCELONA, space DANCE MADRID, space DANCE VALENCIA, space DANCE MALLORCA, space DANCE EIVISSA, space SPACE IBIZA WORLD und space DANCE sowie ältere nationale Wortmarke SPACE VIVA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:243

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Space Beach Club, SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 24. Mai 2011 – Space Beach Club/HABM – Flores Gómez (SpS space of sound) / (Rechtssache T-144/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SpS space of sound – Ältere nationale Bildmarken und Gemeinschaftsbildmarken space ibiza, space DANCE BARCELONA, space DANCE MADRID, space DANCE VALENCIA, space DANCE MALLORCA, space DANCE EIVISSA, space SPACE IBIZA WORLD und space DANCE sowie ältere nationale Wortmarke SPACE VIVA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 38-40)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 36-37, 58, 60, 65)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Miguel Ángel Flores Gómez

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke SpS space of sound für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 und 41 – Anmeldung Nr. 5683693

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Space Beach Club, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Ältere nationale Bildmarken und Gemeinschaftsbildmarken space ibiza, space DANCE BARCELONA, space DANCE MADRID, space DANCE VALENCIA, space DANCE MALLORCA, space DANCE EIVISSA, space SPACE IBIZA WORLD, space DANCE sowie ältere nationale Wortmarke SPACE VIVA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 25 und 41

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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