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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.10.2012 – T-14/09

Frank Vanhecke gegen Europäisches Parlament. Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Aufhebung der Immunität – Nichtigkeitsklage – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:560

Tenor

1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. Oktober 2012 – Vanhecke/Parlament / (Rechtssache T-14/09)

„Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Aufhebung der Immunität – Nichtigkeitsklage – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Erfordernis eines bestehenden und gegenwärtigen Interesses – Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, die Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments aufzuheben – Durch Einstellung beendetes nationales Strafverfahren – Nationale Gerichtsentscheidung, die nach Erhebung der Nichtigkeitsklage rechtskräftig geworden ist – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung (Art. 230 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 113) (vgl. Randnrn. 23-29)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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