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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.10.2007 – T-138/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Impetus Symvouloi Michanikoi - Kainotomia kai Technologia EPE. Schiedsklausel - Rahmenprogramme im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung - Vorhaben im Bereich der telematischen Anwendungen von allgemeinem Interesse betreffende Verträge - Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Erstattung der gezahlten Beträge.
ECLI
ECLI:EU:T:2007:316

Tenor

Die Klage der Kommission auf Erstattung eines Betrags von 136 037,30 Euro im Rahmen des Vertrags Invite (Inland Navigation Telematics) mit der Bezeichnung COP 493 wird abgewiesen.

Impetus Symvouloi Michanikoi – Kainotomia kai Technologia EPE wird verurteilt, im Rahmen des Vertrags Ausias (Att in Urban Sites with Integration and Standardisation) mit der Bezeichnung TR 1006 der Kommission einen Betrag in Höhe von 14 678,41 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Spanien geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 15. November 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

Impetus Symvouloi Michanikoi – Kainotomia kai Technologia EPE wird verurteilt, im Rahmen des Vertrags Artis (Advanced Road Transport Informatics in Spain) mit der Bezeichnung V 2043 der Kommission einen Betrag in Höhe von 9 230,77 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Spanien geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 29. Januar 2003 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 23. Oktober 2007 – Kommission/Impetus / (Rechtssache T-138/05)

„Schiedsklausel – Rahmenprogramme im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung – Vorhaben im Bereich der telematischen Anwendungen von allgemeinem Interesse betreffende Verträge – Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen – Erstattung der gezahlten Beträge“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Beschluss Nr. 1110/94 des Europäischen Parlaments und des Rates; Beschluss 90/221 des Rates) (vgl. Randnrn. 69-78, 94-104, 125-133)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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