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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.12.2008 – T-136/07

Colgate-Palmolive Company gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:553

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Colgate-Palmolive Co. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2008 – Colgate-Palmolive/HABM – CMS Hasche Sigle (VISIBLE WHITE) / (Rechtssache T-136/07)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke VISIBLE WHITE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung [EG] Nr. 40/94, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 45-47)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Wortmarke VISIBLE WHITE für Waren der Klasse 3 – Gemeinschaftsmarke Nr. 802793

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Colgate-Palmolive Co.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren:

CMS Hasche Sigle

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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