Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.12.2008 – T-136/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:553
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Colgate-Palmolive Co. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2008 – Colgate-Palmolive/HABM – CMS Hasche Sigle (VISIBLE WHITE) / (Rechtssache T-136/07)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke VISIBLE WHITE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung [EG] Nr. 40/94, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 45-47)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:
Wortmarke VISIBLE WHITE für Waren der Klasse 3 – Gemeinschaftsmarke Nr. 802793
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:
Colgate-Palmolive Co.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren:
CMS Hasche Sigle
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:
Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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