Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.02.2016 – T-135/14
Kicktipp GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke kicktipp – Ältere nationale Wortmarke KICKERS – Regel 19 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 – Regel 98 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95 – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2016:69
Gründe
Randnummer 1
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 12. Dezember 2013 (Sache R 1061/2012‑2) wird aufgehoben.
Randnummer 2
Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kicktipp GmbH.
Randnummer 3
Die Società Italiana Calzature Srl trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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