Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 20.01.2026 – T-133/25

Condor Flugdienst GmbH gegen Flightright GmbH. Streichung.
Spruchkörper
Zweite erweiterte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern
ECLI
ECLI:EU:T:2026:62

Tenor

Die Rechtssache T-133/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.

Gründe

Randnummer 1

Mit Schreiben vom 21. November 2025, das am 28. November 2025 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) dem Gericht ein Anerkenntnisurteil vom 21. November 2025 übermittelt, das im Ausgangsverfahren ergangen ist.

Randnummer 2

Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.

Randnummer 3

Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gericht sind nicht erstattungsfähig.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 20.01.2026 – T-133/25 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-133/25 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten