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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.10.2008 – T-133/06

TIM The International Music Company AG und TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:459

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die TIM The International Music Company AG und die TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH tragen die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. Oktober 2008 – TIM und TTV/HABM – Past Perfect (PAST PERFECT) / (Rechtssache T-133/06)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke PAST PERFECT – Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung – Art.7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d und 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 31-41, 48, 53-55)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Wortmarke PAST PERFECT für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 1984269

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Past Perfect Ltd

Antragstellerinnen im Verfahren zur Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke:

TIM The International Music Company AG und TTV Tonträger-Vertrieb-2000 GmbH

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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