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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 30.04.2008 – T-131/06

Sonia Rykiel création et diffusion de modèles gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:135

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Januar 2006 (Sache R 329/2005‑1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. April 2008 – Rykiel création et diffusion de modèles/HABM – Cuadrado (SONIA SONIA RYKIEL) / (Rechtssache T-131/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SONIA SONIA RYKIEL – Ältere nationale Wortmarke SONIA – Relatives Eintragungshindernis – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 38-44)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Sonia Rykiel création et diffusion de modèles

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke SONIA SONIA RYKIEL für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 – Anmeldung Nr. 1035625

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:

Cuadrado, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Nationale Wortmarke SONIA für Waren der Klassen 24 und 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs für die Waren der Klasse 25

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung für alle von ihr erfassten Waren der Klasse 25

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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