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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 24.03.2010 – T-130/09

Eliza Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wort eliza - Ältere Gemeinschaftswortmarke ELISE - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Zurückweisung der Anmeldung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:120

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Eliza Corporation trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Went Computing Consultancy Group BV.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. März 2010 – Eliza/HABM – Went Computing Consultancy Group (eliza) / (Rechtssache T-130/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wort eliza – Ältere Gemeinschaftswortmarke ELISE – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Zurückweisung der Anmeldung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Eliza Corporation

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke eliza für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 37 und 42

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Went Computing Consultancy Group BV

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Eingetragene Gemeinschaftswortmarke ELISE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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