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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 06.11.2007 – T-13/07

Cemex UK Cement Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Entscheidung der Kommission, mit der der nationale Zuteilungsplan des Vereinigten Königreichs für Emissionszertifikate gebilligt wird - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung von Emissionszertifikaten - Kein unmittelbares und individuelles Betroffensein - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:331

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Der Streithilfeantrag der Castle Cement Ltd ist erledigt.

3. Die Cemex UK Cement Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

4. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. November 2007 – / Cemex UK Cement / Kommission / (Rechtssache T-13/07)

„Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Entscheidung der Kommission, mit der der nationale Zuteilungsplan des Vereinigten Königreichs für Emissionszertifikate gebilligt wird – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung von Emissionszertifikaten – Kein unmittelbares und individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 41, 56)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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