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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.10.2006 – T-13/05

Castell del Remei SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:335

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Oktober 2006 – Castell del Remei/HABM – Bodegas Roda (ODA) / (Rechtssache T-13/05)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Ältere internationale Wortmarken RODA und nationale Wortmarken BODEGAS RODA, RODA I und RODA II – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ODA – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 56, 61, 63)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Castell del Remei, SL

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke ODA für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 1655786

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:

Bodegas Roda, SA

Entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Internationale Wortmarke RODA (Nr. 703486), spanische Wortmarke BODEGAS RODA für Weine und Liköre der Klasse 33, spanische Wortmarken RODA (Nr. 1757553), RODA I (Nr. 2006616) und RODA II (Nr. 2006615) und griechische Marke RODA (Nr. 137050) für Weine und Liköre der Klasse 33 sowie der Handelsname BODEGAS RIOJA für „Herstellung und Anbau von Wein“

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Stattgabe und Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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