Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 17.01.2007 – T-129/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:11
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kläger, Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret Ltd Sirketi und Musa Akar, tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Januar 2007 – Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret und Akar/Kommission / (Rechtssache T-129/06)
„Nichtigkeitsklage – Wesentliche Formerfordernisse – Zwingend vorgeschriebene Vertretung der natürlichen oder juristischen Personen durch einen Anwalt, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats aufzutreten – Verspätete Einreichung der nunmehr ordnungsgemäßen Klageschrift – Unzulässigkeit der Klage“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4, 21 Abs. 2 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 und 44 § 3) (vgl. Randnrn. 25-30)
2. Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 6) (vgl. Randnrn. 31-44)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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