Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.10.1990 – T-128/89
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:1990:59
Gründe
16. Oktober 1990 ( )
In der Rechtssache T-128/89
Christian Brumter, ehemaliger Beamter des Rates, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jean-Pierre Spitzer, Paris, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts Aloyse May, 31, Grand-rue, Luxemburg,
Kläger,
gegen
Rat der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Gijs Peeters, Berater im Juristischen Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Jörg Käser, Leiter der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad-Adenauer, Luxemburg,
Beklagter,
wegen Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. November 1988 über die Beförderung von acht Beamten in die Besoldungsgruppe A 5
hat
DAS GERICHT (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten D. A. O. Edward, der Richter R. Schintgen und R. García Valdecasas
(Gründe nicht wiedergegeben)
für Recht erkannt und entschieden:
1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-128/89 entschieden?“