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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.10.1990 – T-128/89

Christian Brumter gegen Rat der Europäischen Union.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:1990:59

Gründe

16. Oktober 1990 ( )

In der Rechtssache T-128/89

Christian Brumter, ehemaliger Beamter des Rates, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jean-Pierre Spitzer, Paris, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts Aloyse May, 31, Grand-rue, Luxemburg,

Kläger,

gegen

Rat der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Gijs Peeters, Berater im Juristischen Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Jörg Käser, Leiter der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad-Adenauer, Luxemburg,

Beklagter,

wegen Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. November 1988 über die Beförderung von acht Beamten in die Besoldungsgruppe A 5

hat

DAS GERICHT (Vierte Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten D. A. O. Edward, der Richter R. Schintgen und R. García Valdecasas

(Gründe nicht wiedergegeben)

für Recht erkannt und entschieden:

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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