Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 05.12.2007 – T-127/06
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:366
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
2. Die Kapman AB trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 5. Dezember 2007 – Kapman/HABM (Darstellung eines blauen Sägeblatts) / (Rechtssache T-127/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 27, 29)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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