Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 10.02.2009 – T-126/08

Okalux GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr - Entscheidung, mit der der Widerspruch für nicht erhoben erklärt wird - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:32

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Okalux GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 10. Februar 2009 – Okalux/HABM – Ondex (ONDACELL) / (Rechtssache T-126/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr – Entscheidung, mit der der Widerspruch für nicht erhoben erklärt wird – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

Gemeinschaftsmarke – Eintragungsverfahren – Bemerkungen Dritter und Widerspruch (Verordnung Nr. 2869/95 der Kommission, Art. 5 und 8) (vgl. Randnrn. 27-28, 35)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Ondex SAS

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Marke ONDACELL für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 17 und 19 – Anmeldung Nr. 4755971

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts

Okalux GmbH

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Der Widerspruch gilt als nicht erhoben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-126/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten