Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 25.03.2009 – T-125/07

Scientific and Technological Committee of AGH University of Science and Technology und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Untätigkeitsklage - Techniken der unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid - Keine Stellungnahme der Kommission - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:82

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Scientific and Technological Committee of AGH University of Science and Technology, die Europejskie Stowarzyszenie Ochrony Środowiska, das Przedsiębiorstwo Usług Geologiczno – Wiertniczych Chemkop-Geowiert sp. z o.o., die Stowarzyszenie Obrony Środowiska, die Fundacja Partnerstwo dla Środowiska, das Niezależne Forum Ochrony Biosfery Ziemi, Jan Adamczyk und Emanuel Lipartowski tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. März 2009 – Scientific and Technological Committee of AGH u. a./Kommission / (Rechtssache T-125/07)

„Untätigkeitsklage – Techniken der unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid – Keine Stellungnahme der Kommission – Unzulässigkeit“

Untätigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Unterlassungen, die mit einer Klage gerügt werden können – Unterbliebene Stellungnahme der Kommission zur Problematik der mit der unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid und dessen Entweichen verbundenen Gefahren (Art. 232 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 22-30)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 25.03.2009 – T-125/07 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-125/07 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten