Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 11.10.2007 – T-120/07 R

MB Immobilien Verwaltungs GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rückforderungspflicht - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung - Dringlichkeit - Interessenabwägung.
ECLI
ECLI:EU:T:2007:305

Tenor

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. Oktober 2007 – MB Immobilien/Kommission / (Rechtssache T-120/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen in den neuen Bundesländern – Rückforderungspflicht – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Dringlichkeit – Interessenabwägung“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast – Finanzieller Schaden – Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte – Beurteilung in Bezug auf die Lage des Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört – Ausübung der Kontrolle durch eine natürliche Person statt durch eine juristische Person – Unerheblichkeit (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 33-38)

2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung einer staatlichen Beihilfe angeordnet wird (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gericht, Art. 104, § 2) (vgl. Randnrn. 45-46)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-120/07 R entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten