Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.04.2011 – T-12/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:145
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Alexander Gruber trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. April 2011 – Gruber/HABM (Run the globe) / (Rechtssache T-12/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Run the globe – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 24-27)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Alexander Gruber
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke Run the globe für Dienstleistungen der Klasse 41 – Anmeldung Nr. 5154521
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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