Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.12.2007 – T-117/06
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:385
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007 – DeTeMedien/HABM (suchen.de) / (Rechtssache T-117/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke suchen.de – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Domain‑Name – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 32-33, 37-38)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke suchen.de für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 – Anmeldung Nr. 3915329
Entscheidung des Prüfers:
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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