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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.12.2007 – T-117/06

DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:385

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007 – DeTeMedien/HABM (suchen.de) / (Rechtssache T-117/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke suchen.de – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Domain‑Name – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 32-33, 37-38)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke suchen.de für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 – Anmeldung Nr. 3915329

Entscheidung des Prüfers:

Teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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