Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 10.06.1998 – T-116/95
- Spruchkörper
- Vierte erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:1998:120
Orientierungssatz
Ein Unternehmen, das Klage gegen eine Entscheidung erhoben hat, mit der wegen Verstosses gegen die Wettbewerbsregeln eine Geldbusse gegen dieses Unternehmen festgesetzt wurde, kann ein Schreiben, mit dem die Kommission seinen Antrag auf Herabsetzung dieser Geldbusse ablehnt und in dem sie die Gründe für deren Höhe erläutert, nicht anfechten. Ein solches Schreiben ist nämlich eine Entscheidung, die die Entscheidung über die Festsetzung der Geldbusse nur bestätigt und die die sich aus dem Erlaß dieser Entscheidung ergebende Rechtsstellung des Unternehmens nicht ändert.
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