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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.01.2008 – T-112/06

Inter-Ikea Systems BV gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:10

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Inter-Ikea Systems BV trägt die Kosten einschließlich der Kosten, die Walter Waibel im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 16. Januar 2008 – Inter‑Ikea/HABM – Waibel (idea) / (Rechtssache T-112/06)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke idea – Als ältere Gemeinschaftsmarken und nationale Marken eingetragene Bild- und Wortzeichen IKEA – Relativer Nichtigkeitsgrund – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 80-81, 85)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Bildmarke idea für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 20 und 42 – Anmeldung Nr. 283952

Inhaber der Gemeinschaftsmarke:

Walter Waibel

Antragsstellerin im Nichtigkeitsverfahren:

Inter-Ikea Systems BV

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marken der Antragsstellerin:

Mehrere als Gemeinschaftsmarken und nationale Marken eingetragene Bild- und Wortzeichen für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 20 und 42

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Nichtigerklärung der Marke idea

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung des Antrags

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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