Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 21.11.2007 – T-111/06

Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:352

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. November 2007 – / Wesergold Getränkeindustrie/HABM – Lidl Stiftung (VITAL FIT) / (Rechtssache T-111/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung des Bildzeichens VITAL FIT als Gemeinschaftsmarke – Ältere nationale Wortmarke VITAFIT – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Anspruch auf rechtliches Gehör – Begründungspflicht“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39, 42, 45-47)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke VITAL FIT für Waren der Klasse 32 – Anmeldung Nr. 1457951

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Lidl Stiftung & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Wortmarke VITAFIT für Waren der Klasse 32 – Anmeldung Nr. 1050163

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Stattgabe des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-111/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten